Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.7.2. RS 2016/04
Ziff. 2.7.2. RS 2016/04, Sonstige Meldungen der Krankenkassen
Von den Krankenkassen werden neben der Krankenkassenmeldung für die nachfolgend aufgeführten Personen/Sachverhalte Meldungen erstattet:
- - Rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen,
- - Personen, für die ein Versicherungsnummernachweis ausgestellt werden soll,
- - Personen, für die eine Versicherungsnummer vergeben werden soll,
- - Bezieher von Entgeltersatzleistungen,
- - Personen, die Anrechnungszeiten zurückgelegt haben,
- - Jahresmeldung bei Schließung der Mitgliedschaft durch die Krankenkasse,
- - Abmeldung wegen Schließung der Mitgliedschaft durch die Krankenkasse.
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