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Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
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2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 3.6. RS 2016/04, Fehlerbehandlung

(1) Fehlerhafte DSME werden nach Aktualisierung der Felder

  • -Betriebsnummer des Absenders (BBNRAB),
  • -Betriebsnummer des Empfängers (BBNREP),
  • -Zeitstempel (ED),
  • -Fehlerkennzeichen (FEKZ),
  • -Fehleranzahl (FEAN) sowie
Erweiterung um die entsprechenden Datenbausteine Fehler (DBFE) an den über die ursprüngliche Betriebsnummer des Absenders (Datenfeld BBNRAB) erkennbaren Absender zurückgesandt.

(2) Die Fehlermeldung besteht aus einer 7-stelligen Fehlernummer mit angehängtem Fehlertext.

(3) Die Einzugsstellen übermitteln die richtigen Datensätze anstelle der als fehlerhaft abgewiesenen Datensätze.


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