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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.3.1. RS 2016/04
Ziff. 4.3.1. RS 2016/04, Datei der Beschäftigungsbetriebe
Folgende Angaben des Beschäftigungsbetriebs werden erhoben und in der Datei der Beschäftigungsbetriebe der BA gespeichert:
- - Name des Beschäftigungsbetriebs sowie Rechtsform,
- - Anschrift des Beschäftigungsbetriebs,
- - abweichende Postanschrift des Arbeitgebers, sofern Post unter der Anschrift des Beschäftigungsbetriebes nicht zugestellt werden kann oder soll,
- - wirtschaftliche Tätigkeit des Beschäftigungsbetriebs, verschlüsselt nach der jeweils gültigen Fassung der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes,
- - Unternehmensnummer (wird von der Unfallversicherung vergeben),
- - ggf. denjenigen Beschäftigungsbetrieb desselben Arbeitgebers, der die Meldungen für weitere Beschäftigungsbetriebe dieses Arbeitgebers erstattet,
- - Telefonnummer eines Ansprechpartners für SV-Träger beim Arbeitgeber oder beim beauftragten Dienstleister,
- - Kennzeichnung Sofortmeldepflicht,
- - Kennzeichnung Insolvenzgeld,
- - Kennzeichnung Umlagepflicht zur U1.
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