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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1.1.1.3.1.2. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.1.3.1.2. RS 2022/06, Medizinische Reha mit Anspruch auf Übergangsgeld
(1) Versicherte, für die ein Anspruch auf Übergangsgeld gemäß § 20 SGB VI besteht, haben bei Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit während der medizinischen Maßnahme zulasten der Rentenversicherung gleichzeitig auch einen Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Absatz 1 SGB V — 1. Tatbestandsalternative), wenn ihr Versicherungsverhältnis einen solchen Anspruch umfasst (siehe 2.1.1.1). Der Krankengeldanspruch ruht regelmäßig für die Dauer des Bezugs von Übergangsgeld (siehe 6.3.1).
(2) Die Aussagen gelten gleichermaßen für das Anschlussübergangsgeld nach § 71 Absatz 4 SGB IX, das Zwischenübergangsgeld nach § 71 Absatz 1 SGB IX sowie beim Bezug von Kurzarbeitergeld. Wird Kurzarbeitergeld bezogen, kommt eine Erstattung an den Arbeitgeber nach § 47b Absatz 4 SGB V für die Dauer des Übergangsgeldbezuges daher nicht in Betracht.
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