Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 2.1.1.1.3.2. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.1.3.2. RS 2022/06, Beziehende von Renten
(1) Die gesetzlich versicherten Beziehenden
- - einer Hinterbliebenenrente,
- - einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung,
- - einer Rente für Bergleute oder einer Knappschaftsausgleichsleistung (vgl. § 50 Absatz 2 SGB V),
- - einer Altersrente, der Rente wegen Erwerbsminderung oder der Landabgaberente aus der Alterssicherung der Landwirte sowie
- - einer Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung
(2) Durch die Bewilligung von Renten kann der Anspruch auf Krankengeld trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit ausgeschlossen oder gekürzt sein (siehe 7).
Aktionen
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.