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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 12.2.1.1.4.3. RS 2022/06
Ziff. 12.2.1.1.4.3. RS 2022/06, Beziehende von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
(1) Für Versicherte, die Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 144 SGB III) beziehen, besteht ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 44b Absatz 1 SGB V erfüllen.
(2) Wird die berufliche Weiterbildung durch die Begleitung nach § 44b SGB V unterbrochen, besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es gelten daher auch in diesen Fällen die Ausführungen des Abschnitts 12.2.1.1.4.1. Eine Unterbrechung der Maßnahme kann analog § 71 Absatz 3 SGB IX angenommen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Weiterbildung in absehbarer Zeit fortgesetzt werden kann.
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