Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 1b Reha-RL
§ 1b Reha-RL, Verordnungen im Rahmen der Videosprechstunde
1 Die Feststellungen nach § 7 sind im Rahmen einer unmittelbar persönlichen oder mittelbar persönlichen Konsultation möglich. 2 Eine mittelbar persönliche Konsultation kann im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen. 3 Die mittelbar persönliche Konsultation ist zulässig, wenn dies aus ärztlicher oder psychotherapeutischer Sicht unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorgaben vertretbar ist. 4 Dies setzt insbesondere voraus, dass
- 1. die oder der Versicherte und die verordnungsrelevante Diagnose sowie die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Verordnerin oder dem Verordner oder einer anderen verordnungsberechtigten Person derselben Berufsausübungsgemeinschaft unmittelbar persönlich bekannt sind und
- 2. die Erkrankung eine Verordnung im Rahmen der Videosprechstunde nicht ausschließt.
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