Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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B.5. § 1 Zm-RL
B.5. § 1 Zm-RL, Definition des geplanten Eingriffs
(1) Der Eingriff umfasst die Implantation einer totalen oder partiellen Knieendoprothese.
(2) Gegenstand des Zweitmeinungsverfahrens ist die Indikationsstellung zur Erstimplantation einer Knieendoprothese sowie die Indikationsstellung zur Revisionsoperation nach Implantation einer Knieendoprothese.
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