Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 9 PpUGV
§ 9 PpUGV, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die PpUGV vom 28. 10. 2019 (BGBl. I S. 1492), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. 7. 2020 (BGBl. I S. 1701) geändert worden ist, außer Kraft.
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