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EuGH 06.12.2016 - C 582/14 REC
EuGH 06.12.2016 - C 582/14 REC - BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) - 6. Dezember 2016(*) - „Urteilsberichtigung“
Leitsatz
In der Rechtssache C 582/14 REC
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesgerichtshof (Deutschland) mit Entscheidung vom 28. Oktober 2014, beim Gerichtshof eingegangen am 17. Dezember 2014, in dem Verfahren
Patrick Breyer
gegen
Bundesrepublik Deutschland
erlässt
DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten M. Ilešic, der Richterin A. Prechal, des Richters A. Rosas (Berichterstatter), der Richterin C. Toader und des Richters E. Jarašiunas,
Generalanwalt: M. Campos Sánchez-Bordona,
Kanzler: A. Calot Escobar,
nach Anhörung des Generalanwalts
folgenden
„Beschluss
Entscheidungsgründe
1 Am 19. Oktober 2016 hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) das Urteil Breyer (C 582/14, EU:C:2016:779) erlassen. 2 Dieses Urteil enthält in seiner deutschen Sprachfassung Schreibfehler, die auf Antrag des Klägers des Ausgangsverfahrens nach Art. 103 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs zu berichtigen sind.
Gründe
- „1. Rn. 17 des Urteils vom 19. Oktober 2016, Breyer (C 582/14, EU:C:2016:779), ist wie folgt zu berichtigen:
- „2. Rn. 47 des Urteils ist wie folgt zu berichtigen:
- „3. Die Urschrift des vorliegenden Beschlusses wird mit der Urschrift des berichtigten Urteils verbunden. Ein Hinweis auf den Beschluss ist am Rand der Urschrift des berichtigten Urteils anzubringen.
Luxemburg, den 6. Dezember 2016
Der Kanzler: A. Calot Escobar
Der Präsident: M. Ilešic
(*1) Verfahrenssprache: Deutsch.
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