Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 22.03.2018 - 6 AZR 30/17
BAG 22.03.2018 - 6 AZR 30/17
Vorinstanz
vorgehend ArbG Frankfurt, 2. Februar 2016, Az: 24 Ca 6460/15, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 28. November 2016, Az: 16 Sa 262/16, Urteil
Tenor
-
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2016 - 16 Sa 262/16 - aufgehoben.
-
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2016 - 24 Ca 6460/15 - abgeändert.
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service