Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 24.08.2016 - 4 AZR 501/15
BAG 24.08.2016 - 4 AZR 501/15
Vorinstanz
vorgehend ArbG Kassel, 28. Oktober 2014, Az: 6 Ca 220/14, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 24. Juni 2015, Az: 18 Sa 96/15, Urteil
Tenor
-
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2015 - 18 Sa 96/15 - wird zurückgewiesen.
-
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service