Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 07.06.2016 - 3 AZR 192/15
BAG 07.06.2016 - 3 AZR 192/15
Vorinstanz
vorgehend ArbG Köln, 29. Januar 2014, Az: 3 Ca 9865/12, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 15. Januar 2015, Az: 8 Sa 31/15, Urteil
Tenor
-
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 31/15 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2014 - 3 Ca 9865/12 - zurückgewiesen hat.
-
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2014 - 3 Ca 9865/12 - abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.
-
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
-
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service