Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 07.06.2016 - 3 AZR 194/15
BAG 07.06.2016 - 3 AZR 194/15
Vorinstanz
vorgehend ArbG Köln, 12. Februar 2014, Az: 3 Ca 1551/13, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 15. Januar 2015, Az: 8 Sa 32/15, Urteil
Tenor
-
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 32/15 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2014 - 3 Ca 1551/13 - stattgegeben hat.
-
Die Berufung des Klägers wird insgesamt zurückgewiesen.
-
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service