Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 24.02.2015 - 2 BvR 48/13
BVerfG 24.02.2015 - 2 BvR 48/13 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl der Rüge eines Verstoßes gegen die EMRK (juris: MRK)
Normen
§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, MRK
Vorinstanz
vorgehend KG Berlin, 20. November 2012, Az: 1 W 429/11, Beschluss
vorgehend LG Berlin, 28. April 2011, Az: 84 T 110/10 Asog, Beschluss
vorgehend AG Tiergarten, 1. Mai 2010, Az: 381 AR 3001/10 ASOG, Beschluss
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen; insbesondere hat die Beschwerdeführerin, soweit sie sich zur Begründung einer behaupteten Grundrechtsverletzung auf einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention beruft, den Rechtsweg nicht ordnungsgemäß erschöpft (vgl. BVerfGE 112, 5062>; 129, 78 93>).
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service