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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 24.10.2014 - 2 BvR 2446/14
BVerfG 24.10.2014 - 2 BvR 2446/14 - Nichtannahmebeschluss: Mangels wirksamer Vollmacht unzulässige Verfassungsbeschwerde
Normen
§ 22 Abs 2 S 2 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend OLG Düsseldorf, 1. September 2014, Az: III-1 Ws 357/14, Beschluss
Gründe
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sich die allgemein "wegen Verfassungsbeschwerde" erteilte Vollmacht nicht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ausdrücklich auf das Verfahren bezieht (vgl. BVerfGE 62, 194 200>; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 2001 - 2 BvR 1898/01 -, NJW 2002, S. 428; Lenz/Hansel, BVerfGG, 1. Aufl. 2013, § 22 Rn. 17).
- 2
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Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
- 3
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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