Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.2. BRi
Ziff. 4.2. BRi, Gliederung des Formulargutachtens
Das Formulargutachten (abgedruckt in Kapitel 6) gliedert sich in 3 Abschnitte, die inhaltlich aufeinander aufbauen.
- - Im 1. Abschnitt findet die gutachterliche Erhebung der Versorgungssituation und der pflegebegründenden Vorgeschichte sowie der Befunde (Ist-Situation) statt. Dieser Erhebungsteil beinhaltet die Angaben aus der Sicht der antragstellenden Person, der Pflegeperson, der Angehörigen oder der zuständigen Pflegefachkraft zur Situation im häuslichen Bereich bzw. zur Situation in einer vollstationären Einrichtung, in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und die Dokumentation der Fremdbefunde. Unter den Punkten 2 und 3 werden die von der Gutachterin bzw. dem Gutachter erhobenen Befunde und Diagnosen dokumentiert.
- - Im 2. Abschnitt (Punkt 4 bis 6) findet die gutachterliche Wertung auf der Grundlage der erhobenen Befunde und erhaltenen Informationen statt.
- - Im abschließenden empfehlenden Abschnitt (Punkte 7 bis 9), der auf den Informationen und Befunden sowie Wertungen der vorherigen Abschnitte aufbaut, werden Vorschläge zur Gestaltung der erforderlichen Leistungen unterbreitet, Angaben zur Prognose gemacht und ggf. ein Termin der Wiederholungsbegutachtung empfohlen.
Die Gutachterin bzw. der Gutachter hat eine Plausibilitätsprüfung innerhalb der Abschnitte sowie zwischen diesen durchzuführen, indem er überprüft, ob sich sein Ergebnis nachvollziehbar aus den dokumentierten Informationen und Befunden ableiten lässt.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service