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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BAG 12.03.2024 - 3 AZR 149/23
BAG 12.03.2024 - 3 AZR 149/23
Vorinstanz
vorgehend ArbG Hildesheim, 24. November 2021, Az: 2 Ca 129/21 B, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 20. April 2023, Az: 3 Sa 88/22 B, Urteil
Tenor
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Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. April 2023 - 3 Sa 88/22 B - im Kostenpunkt vollständig und im Übrigen teilweise aufgehoben, soweit es dem Feststellungsantrag zu 1 d stattgegeben hat.
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24. November 2021 - 2 Ca 129/21 B - wird insgesamt zurückgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 96 % und die Beklagte 4 % zu tragen. Die Kosten der Revision hat die Klägerin zu tragen.
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