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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BAG 25.01.2023 - 10 AZR 198/22
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Vorinstanz
vorgehend Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen, 13. April 2021, Az: 3 Ca 242/20, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 12. Oktober 2021, Az: 11 Sa 33/21, Urteil
Tenor
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I. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 12. Oktober 2021 - 11 Sa 33/21 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
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II. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 13. April 2021 - 3 Ca 242/20 - auf die Berufung des Klägers abgeändert.
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1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.740,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Juli 2020 zu zahlen.
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2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.760,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Dezember 2020 zu zahlen.
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III. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 28 % und die Beklagte 72 % zu tragen. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.
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