Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 23.03.2011 - 10 AZR 662/09
BAG 23.03.2011 - 10 AZR 662/09
Vorinstanz
vorgehend ArbG Gießen, 17. Oktober 2008, Az: 4 Ca 179/08, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 5. August 2009, Az: 2 Sa 326/09, Urteil
Tenor
-
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. August 2009 - 2 Sa 326/09 - wird zurückgewiesen.
-
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service