Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BSG 06.06.2023 - B 12 R 14/21 R
BSG 06.06.2023 - B 12 R 14/21 R - (Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung - Zahlungsfrist - Prüfung eines Härtefalles iS des § 197 Abs 3 SGB 6)
Normen
§ 197 Abs 2 SGB 6, § 197 Abs 3 SGB 6
Vorinstanz
vorgehend SG Kassel, 27. Oktober 2020, Az: S 6 R 90/19, Urteil
vorgehend Hessisches Landessozialgericht, 4. Oktober 2021, Az: L 5 R 337/20, Urteil
Aktionen
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.