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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 21.02.2024 - 2 BvE 1/24
BVerfG 21.02.2024 - 2 BvE 1/24 - Erfolgloser Eilantrag eines Bundestagsabgeordneten bzgl seiner Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium - Tenorbegründung
Normen
Art 38 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 63 BVerfGG, § 64 Abs 1 BVerfGG
Tenor
-
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird verworfen. Er ist unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 32 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht in einer den Anforderungen des § 23 Absatz 1 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz genügenden Weise dargelegt sind. Es ist nicht hinreichend dargetan, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 160, 191 203 Rn. 32> - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA). Der Antragsteller zeigt die behauptete Rechtsverletzung unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe nicht substantiiert auf. Er legt lediglich die Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und den Antragsgegnern in Bezug auf die Auslegung des § 2 Absatz 4 Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes dar. Hingegen fehlt es an Ausführungen dazu, ob und inwieweit seine Mitgliedschaft in dem Parlamentarischen Kontrollgremium Teil derjenigen Rechte ist, die aus seinem durch Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz gewährleisteten Abgeordnetenstatus fließen (vgl. hierzu nur BVerfGE 160, 368 381 ff. Rn. 43 ff.> m.w.N. - Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages).
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