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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 19.09.2019 - 2 BvR 1600/19
BVerfG 19.09.2019 - 2 BvR 1600/19 - Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung des Beschwerdeführers
Normen
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 58 AufenthG 2004
Vorinstanz
vorgehend VG Cottbus, 30. August 2019, Az: VG 4 L 437/19.A, Beschluss
vorgehend VG Cottbus, 6. August 2019, Az: VG 4 L 290/19.A, Beschluss
nachgehend BVerfG, 4. Dezember 2019, Az: 2 BvR 1600/19, Stattgebender Kammerbeschluss
Tenor
-
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde unverzüglich mitzuteilen, dass die dem Beschwerdeführer im Bescheid vom 14. September 2016 angedrohte Abschiebung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - längstens für die Dauer von vier Monaten - nicht vollzogen werden darf.
Gründe
- 1
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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