Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 02.05.2013 - 1 BvR 1236/13
BVerfG 02.05.2013 - 1 BvR 1236/13 - Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl Änderung des Akkreditierungsverfahrens im sog. "NSU-Verfahren" unbegründet
Normen
GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 176 GVG
Vorinstanz
vorgehend OLG München, 19. April 2013, Az: 6 St t 3/12, Verfügung
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist unbegründet, da Grundrechte des Beschwerdeführers nicht verletzt sind.
-
Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Gründe
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service