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BVerfG 20.06.2012 - 2 BvE 1/12
BVerfG 20.06.2012 - 2 BvE 1/12 - Verwerfung (A-limine-Abweisung) eines Antrags im Organstreitverfahren - Mangels Nachweises der Bevollmächtigung des Prozessvertreters (§ 22 Abs 2 BVerfGG) keine wirksame Anhängigmachung des Antrags
Normen
§§ 63ff BVerfGG, § 22 Abs 2 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 63 BVerfGG
Gründe
- 1
-
Der Antrag ist nicht wirksam anhängig gemacht worden, da der Vertreter der Antragstellerin - auch nach wiederholter Aufforderung durch das Gericht - den Nachweis seiner Bevollmächtigung gemäß § 22 Abs. 2 BVerfGG nicht geführt hat.
- 2
-
Auf die Mängel der Vollmacht hat der Berichterstatter hingewiesen. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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