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HHG – Häftlingshilfegesetz

Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (Häftlingshilfegesetz - HHG)
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HHG – Häftlingshilfegesetz



§ 19 HHG, Stiftungsorgane

(1) Organe der Stiftung sind

  • 1.der Stiftungsrat,
  • 2.der Stiftungsvorstand.

(2) Die Mitglieder der Organe werden ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen.


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