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den Arbeitgeberinnen - hilfsweise der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin in Bezug auf deren Beschäftigte aus den Filialen und dem rückwärtigen Dienst sowie der zu 3. beteiligten Arbeitgeberin in Bezug auf deren Beschäftigte im Lager E - aufzugeben, ihm - hilfsweise dem Betriebsausschuss - eine Datei in einem auswertbaren Tabellenformat mit den Bruttoentgelten aller betriebsangehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten - hilfsweise zum Zwecke der Auswertung in Bezug auf die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern im Betrieb sowie zum Zwecke der Ermittlung des Standes der Entgeltgleichheit und zur Ermittlung, ob sich betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben des Betriebsrats aus den Prüfergebnissen ableiten - zuzuleiten, die das Geschlecht, die Tätigkeit, die Eingruppierung und die jeweilige vertraglich geschuldete durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der nicht leitend angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs benennt und aufgeschlüsselt alle Entgeltbestandteile einschließlich übertariflicher Zulagen und solcher Zahlungen, die individuell ausgehandelt und gezahlt werden, enthält; |
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hilfsweise zu I. |
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a) den Arbeitgeberinnen - hilfsweise der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin - aufzugeben, ihm - hilfsweise dem Betriebsausschuss - für alle in den Filialen und dem rückwärtigen Dienst eingesetzten betriebsangehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten eine Datei in einem auswertbaren Tabellenformat, die |
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1. das Geschlecht, |
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2. die Tätigkeit, |
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3. die Eingruppierung, |
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4. die jeweilige vertraglich geschuldete durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, |
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5. im Falle einer Eingruppierung, die Eingruppierung, im Falle einer außertariflichen Zuordnung, die Angabe „AT“, |
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6. im Falle der Zuordnung zu der Gruppe „AT“, die Höhe der monatlichen Grundbezüge, |
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7. im Falle einer Zahlung und Zuordnung zu der Gruppe „AT“, die Höhe des kalenderjährlichen Urlaubsgelds, |
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8. im Falle einer Zahlung und Zuordnung zu der Gruppe „AT“, die Höhe der kalenderjährlichen Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld), |
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9. im Falle einer Zahlung, die Höhe der monatlichen freiwilligen Zulage, |
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10. im Falle einer Zahlung, die Höhe der monatlichen übertariflichen Zulage, |
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11. im Falle einer Zahlung, die Höhe der monatlichen Mehrarbeitspauschale, |
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12. im Falle einer Zahlung, die Höhe der monatlichen Leistungszulage unter Angabe des Zwecks der Zahlung, |
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13. im Falle einer Zahlung, die Höhe des monatlichen Fahrtkostenzuschusses, |
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14. im Falle einer Zahlung, die Höhe des Vertretungsgeldes für sog. Schließdienste unter Angabe der Art des Vertretungsgeldes „V1“ oder „V2“ sowie |
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15. im Falle einer Zahlung, die Höhe des monatlichen Arbeitgeberbeitrags zur Vermögensbildung, |
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16. im Falle einer Zahlung, die Höhe des monatlichen Arbeitgeberbeitrags zur Betriebsrente, |
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17. im Falle einer Zahlung, weitere von den Ziffern 5 bis 16 nicht erfasste Beträge unter Angabe des Bezugszeitraums |
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enthält, zum Zwecke der Auswertung in Bezug auf die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern im Betrieb sowie zum Zwecke der Ermittlung des Standes der Entgeltgleichheit und zur Ermittlung, ob sich betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben des Betriebsrats aus den Prüfergebnissen ableiten, zuzuleiten; |
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b) den Arbeitgeberinnen - hilfsweise der zu 3. beteiligten Arbeitgeberin - aufzugeben, ihm - hilfsweise dem Betriebsausschuss - für alle in dem Lager eingesetzten betriebsangehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten eine Datei in einem auswertbaren Tabellenformat, die |
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1. das Geschlecht, |
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2. die Tätigkeit, |
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3. die Eingruppierung, |
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4. die jeweilige vertraglich geschuldete durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, |
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5. im Falle einer Eingruppierung, die Eingruppierung, im Falle einer außertariflichen Zuordnung, die Angabe „AT“, |
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6. im Falle der Zuordnung zu der Gruppe „AT“, die Höhe der monatlichen Grundbezüge, |
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7. im Falle einer Zahlung und Zuordnung zu der Gruppe „AT“, die Höhe des kalenderjährlichen Urlaubsgelds, |
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8. im Falle einer Zahlung und Zuordnung zu der Gruppe „AT“, die Höhe der kalenderjährlichen tariflichen Sonderzuwendung, |
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9. im Falle einer Zahlung, die Höhe der monatlichen Nachtschichtzulage, |
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10. im Falle einer Zahlung, die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Sonn- und Feiertagszuschläge, |
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11. im Falle einer Zahlung, die Höhe der monatlichen durchschnittlichen Prämie Randbereiche, |
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12. im Falle einer Zahlung, die Höhe der monatlichen Staplerprämie, |
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13. im Falle einer Zahlung, die Höhe der monatlichen Funktionszulage unter Angabe deren Zwecks, |
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14. im Falle einer Zahlung, die Höhe der monatlichen Verladerprämie/Fuhrpark, |
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15. im Falle einer Zahlung, die Höhe des monatlichen Arbeitgeberbeitrags zur Vermögensbildung, |
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16. im Falle einer Zahlung, die Höhe des monatlichen Arbeitgeberbeitrags zur Betriebsrente, |
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17. im Falle einer Zahlung, alle individuell ausgehandelten von den Ziffern 5 bis 16 nicht erfassten individuell ausgehandelten Beträge unter Angabe des Bezugszeitraums |
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enthält, zum Zwecke der Auswertung in Bezug auf die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern im Betrieb sowie zum Zwecke der Ermittlung des Standes der Entgeltgleichheit und zur Ermittlung, ob sich betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben des Betriebsrats aus den Prüfergebnissen ableiten, zuzuleiten; |
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hilfsweise zu II. |
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den Arbeitgeberinnen - hilfsweise der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin in Bezug auf deren Beschäftigte aus den Filialen und dem rückwärtigen Dienst sowie der zu 3. beteiligten Arbeitgeberin in Bezug auf deren Beschäftigte im Lager E - aufzugeben, ihm - hilfsweise dem Betriebsausschuss - die im Hauptantrag bezeichnete Datei - hilfsweise die im Hilfsantrag zu I. bezeichneten Dateien - zu diesem Zwecke in gedruckter Papierform zu übergeben, die geeignet ist, den Inhalt der Liste mittels elektronischer Zeichenerkennung (OCR) in elektronisches Format umzuwandeln; |
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hilfsweise zu III. |
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den Arbeitgeberinnen - hilfsweise der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin in Bezug auf deren Beschäftigte aus den Filialen und dem rückwärtigen Dienst sowie der zu 3. beteiligten Arbeitgeberin in Bezug auf deren Beschäftigte im Lager E - aufzugeben, ihm - hilfsweise dem Betriebsausschuss - einen Personal Computer (PC) einschließlich Tastatur und Monitor zu überlassen, auf dem neben dem Betriebssystem die im Hauptantrag bezeichnete Datei - hilfsweise die im Hilfsantrag zu I. bezeichneten Dateien - gespeichert ist - hilfsweise sind - und auf dem ein zur Auswertung dieser Datei - hilfsweise Dateien - geeignetes Auswertungsprogramm gespeichert ist und der keine Schnittstellen oder Netzverbindung aufweist; |
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hilfsweise zu IV. |
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den Arbeitgeberinnen - hilfsweise der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin in Bezug auf deren Beschäftigte aus den Filialen und dem rückwärtigen Dienst sowie der zu 3. beteiligten Arbeitgeberin in Bezug auf deren Beschäftigte im Lager E - aufzugeben, ihm - hilfsweise dem Betriebsausschuss - einen Personal Computer (PC) einschließlich Tastatur und Monitor in einem Raum der Personalverwaltung in den Räumen der Arbeitgeberinnen in M - hilfsweise in den Räumen der Arbeitgeberinnen in G - zur ungestörten Nutzung nach vorheriger Anmeldung zugänglich zu machen, auf dem neben dem Betriebssystem die im Hauptantrag bezeichnete Datei- hilfsweise die im Hilfsantrag zu I. bezeichneten Dateien - gespeichert ist und auf dem ein zur Auswertung dieser Datei geeignetes Auswertungsprogramm gespeichert ist und der keine Schnittstellen oder Netzverbindung aufweist; |
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hilfsweise zu V. |
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den Arbeitgeberinnen - hilfsweise der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin in Bezug auf deren Beschäftigte aus den Filialen und dem rückwärtigen Dienst sowie der zu 3. beteiligten Arbeitgeberin in Bezug auf deren Beschäftigte im Lager E - aufzugeben, ihm - hilfsweise dem Betriebsausschuss - Einsicht in die im Hauptantrag genannte Datei - hilfsweise die im Hilfsantrag zu I. bezeichneten Dateien -zu gewähren und für diese Einsicht zusätzliches geeignetes Büropersonal zum Abschreiben der Listen zur Verfügung zu stellen. |