Genau diese Beurteilung des EuGH greift auch im Streitfall: Indem Art. 114 Abs. 2 Nr. 1 L.I.R. den Abzug von Verlustvorträgen in Luxemburg auf fünf Jahre begrenzt, verhindert diese Vorschrift zwar den Verlustabzug im Ergebnis endgültig. Deutschland als Ansässigkeitsstaat ist indes angesichts des derzeitigen Standes der gemeinschaftlichen Harmonisierung nicht verpflichtet, diesen Nachteil auszugleichen. Dass Luxemburg seinerseits mit der beschriebenen Verlustabzugsbeschränkung nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen haben dürfte, tut insofern nichts zur Sache. Über die Frage des Gemeinschaftsrechtsverstoßes durch den Quellenstaat war zwar --dort in Bezug auf Österreich-- vom EuGH in IStR 2008, 769 zu urteilen; darauf war die zweite, hilfsweise formulierte Vorlagefrage des Senats in dessen vorangegangenen Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH durch Beschluss in BFHE 216, 149, BStBl II 2007, 398 gerichtet. Es ist aber nichts dafür ersichtlich, dass die Entscheidung des EuGH darauf zu verengen wäre. Der EuGH hat die zweite (Hilfs-)Rechtsfrage im Gegenteil nicht mehr beantwortet, nachdem er bereits die erste und weiter gehende Frage nach der Nachversteuerungsbefugnis des Ansässigkeitsstaates im Gewinnfall bejaht hatte (im Ergebnis ebenso z.B. Hohenwarter, Verlustverwertung im Konzern, 2010, S. 327 f.; Lamprecht, IStR 2008, 766; Schulz-Trieglaff, Steuer und Bilanzen 2009, 260, 263; Herkenroth/Striegel in Herrmann/ Heuer/Raupach, EStG und KStG, § 2a Rz 10; Gosch, BFH/PR 2009, 18; Cordewener, Internationale Wirtschafts-Briefe Fach 11, Gruppe 2, 989; Wagner, Der Konzern 2009, 235, 240; Lühn, Betriebs-Berater 2009, 90, 92; Lavrelashvili/Müller, Europäisches Wirtschafts- & Steuerrecht 2009, 164, 167; anders z.B. FG Hamburg, Urteil vom 18. November 2009 6 K 147/08, IStR 2010, 109; Knipping, IStR 2009, 275; Breuninger/Ernst, Deutsches Steuerrecht 2009, 1981; Ditz/Plansky, Der Betrieb 2009, 1669, 1671; zweifelnd Jü. Lüdicke/Braunagel in Lüdicke/Kempf/ Brink [Hrsg.], Verluste im Steuerrecht, 2010, S. 181 f.; Haslehner, Steuer und Wirtschaft International 2008, 561).