Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Kapitel 1 Reha-Empf
Kapitel 1 Reha-Empf, Bedarfserkennung
1 Bei der Bedarfserkennung als grundsätzlich erster Phase des Rehabilitationsprozesses geht es um das möglichst frühzeitige Erkennen von potentiellem Bedarf an Leistungen zur Teilhabe und ggf. um das Hinwirken auf eine Antragsstellung durch den Leistungsberechtigten 1 . 2 In der Regel folgt auf die Phase der Bedarfserkennung die Antragstellung und Zuständigkeitsklärung.
1 Abhängig vom konkreten Regelungszusammenhang werden in dieser Gemeinsamen Empfehlung die Begriffe "Mensch mit Behinderung", "Antragsteller" und "Leistungsberechtigter" verwendet.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service