Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. B.2. RS 2014/01
Ziff. B.2. RS 2014/01, Meldungen der Krankenkassen
Frage 2.1
Mit welcher Verfahrenskennung im Auftragssatz werden die Meldungen der Krankenkassen an die Arbeitgeber versehen?
Antwort
Die Verfahrenskennung lautet SAG.
Frage 2.2
Können in einem DSKK mehrere gleichartige Datenbausteine wie z. B. der DBMM enthalten sein?
Antwort
Nein. Es kann nur jeweils ein fachlicher Datenbaustein enthalten sein.
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