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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. C.1.2.2. RS 2018/02
Ziff. C.1.2.2. RS 2018/02, Beitragssatz in der Pflegeversicherung
Für gesetzliche Renten aus dem Ausland gelten ohne Besonderheiten die gesetzlichen Regelungen über den Beitragssatz in der Pflegeversicherung nach § 55 SGB XI.
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