Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 1.4.2.5. KVdRMeldeGs
Ziff. 1.4.2.5. KVdRMeldeGs, Sonderzuständigkeit der landwirtschaftlichen Krankenkasse
Im Verhältnis zur landwirtschaftlichen Krankenkasse sind folgende weitergehende Meldungen erforderlich:
- - von den nichtlandwirtschaftlichen Krankenkassen,
- - das Ende einer Vorrangversicherung bzw. eines Ausschlusstatbestandes,
- - von der landwirtschaftlichen Krankenkasse,
- - der Beginn oder das Ende einer Vorrangversicherung nach dem KVLG 1989.
Aktionen
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.