Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 2.3.g. KVdRMeldeGs
Ziff. 2.3.g. KVdRMeldeGs, Beginn/Ende eines Sozialgerichtsverfahrens oder Rücknahme des Rechtsbehelfs bzw. Rechtsmittels
Die krankenversicherungsrechtlichen Auswirkungen bei Beginn und Ende eines Sozialgerichtsverfahrens bzw. die Rücknahme des Rechtsbehelfs bzw. Rechtsmittels sind identisch mit den Auswirkungen bei Beginn und Ende eines Widerspruchsverfahrens oder der Rücknahme des Widerspruchs. Die Ausführungen unter Buchstabe f sind zu beachten.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service