Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
![Die Rechtsdatenbank bringt Licht in den Informationsdschungel des Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrechts Hände schreiben an einer Tastatur](/fk/fileadmin/user_upload/sv/themen/universell/computer-recherche-recht-waage-1440x480.jpg)
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Ziff. 4.3.a. KVdRMeldeGs
Ziff. 4.3.a. KVdRMeldeGs, Wechsel der Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers bei laufendem Rentenbezug
Der Wechsel der Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers bei laufendem Rentenbezug hat grundsätzlich keine mitgliedschafts- und beitragsrechtlichen Auswirkungen. Künftige Meldungen der Krankenversicherung sind an den neu zuständigen Rentenversicherungsträger abzugeben.
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