Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. I.5.1. MobRehaEmpf
Ziff. I.5.1. MobRehaEmpf, Ganzheitlicher Ansatz
Neben den indikationsbezogenen Therapieansätzen muss die mobile Rehabilitation auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, Probleme der Multimorbidität, der Krankheitsverarbeitung sowie auf die positiv und negativ wirkenden Kontextfaktoren eingehen. Sie bietet daneben auch Beratung, Anleitung und Unterstützung zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten sowohl des Rehabilitanden wie seiner An- und Zugehörigen. Dabei soll ein möglichst hohes Maß an selbstbestimmter Teilhabe selbst unter den Bedingungen fortbestehender Abhängigkeit von pflegerischer Unterstützung für den Rehabilitanden wie sein unterstützendes Umfeld angestoßen und vermittelt werden. Die reha-/sozialmedizinische Kompetenz muss über die ärztliche Leitung sichergestellt sein.
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