Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. I.12. MobRehaEmpf
Ziff. I.12. MobRehaEmpf, Dokumentation
Für jeden Rehabilitanden ist eine Behandlungsdokumentation zu führen, aus der alle rehabilitationsrelevanten diagnostischen Angaben und die geplanten/durchgeführten Therapien entnommen werden können, um den Rehabilitationsprozess transparent und nachvollziehbar zu machen. Die Dokumentation muss insbesondere umfassen:
- - sämtliche erhobene anamnestische Daten, Assessments, klinische Befunde und deren Interpretation,
- - die individuellen, mit dem Rehabilitanden und ggf. den An- und Zugehörigen vereinbarten Rehabilitationsziele,
- - den Rehabilitationsplan mit Angaben zu Art, Häufigkeit und Dauer sämtlicher Therapien und Leistungseinheiten (von Arzt und Sozialdienst),
- - aktuell relevante Befunde,
- - die gesonderten Anleitungen von An- und Zugehörigen,
- - die Bewertung des Rehabilitationserfolges durch ärztliche Zwischenuntersuchungen in bestimmten Zeitabständen sowie die ärztliche Abschlussuntersuchung mit Befund,
- - die Ergebnisse der Teambesprechungen.
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