Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. I.19. MobRehaEmpf
Ziff. I.19. MobRehaEmpf, Basisdokumentation
(1) Zur Darstellung und fachlichen Bewertung des Leistungsgeschehens im Hinblick auf künftige Versorgungsentscheidungen und die Weiterentwicklung mobiler Rehabilitation wird es als notwendig und zweckmäßig angesehen, für die mobilen Rehabilitationsleistungen eine Basisdokumentation zu erstellen. In den Versorgungsverträgen/Ergänzungsvereinbarungen mit den Rehabilitationseinrichtungen ist die Verpflichtung zur Basisdokumentation zu vereinbaren.
(2) Die Basisdokumentation ist an das
Kompetenz-Centrum Geriatrie
Hammerbrookstr. 5
20097 Hamburg
zu senden.
(3) Auf der Grundlage der Basisdokumentation werden für die Einrichtungen Berichte erstellt, die eine Zusammenfassung der einrichtungsindividuellen Daten sowie einrichtungsvergleichende Auswertungen zu anderen gleichartigen Einrichtungen enthalten.
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