Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Artikel 97 VO (EG) 987/2009
Artikel 97 VO (EG) 987/2009, Veröffentlichung und Inkrafttreten
1 Diese Verordnung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 2 Sie tritt am 1. 5. 2010 in Kraft. 3 Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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