Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 11.12.4. RS 1996/01
Ziff. 11.12.4. RS 1996/01, Vorlage von Unterlagen
(1) Der Versicherte hat seine Einkommensteuerbescheide vorzulegen.
(2) Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Angaben des Versicherten über seine künstlerische Tätigkeit, sein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen oder andere für die Durchführung der Versicherung maßgebliche Tatsachen unzutreffend sein können, kann die Künstlersozialkasse verlangen, außer dem Einkommensteuerbescheid alle vorhandenen Unterlagen über
- a) Vertragsbeziehungen, die zur Inanspruchnahme der künstlerischen Werke oder Leistungen geführt haben,
- b) die dafür erhaltenen Entgelte sowie über die Aufwendungen, die nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts als Betriebsausgaben durch die künstlerische Tätigkeit veranlasst worden sind,
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