Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 3.4.8.2. RS 2022/05
Ziff. 3.4.8.2. RS 2022/05, Antrag mit 2 Therapeuten
Bei der Beantragung einer Kombinationsbehandlung, bei der die Einzelbehandlung und die Gruppenbehandlung jeweils durch unterschiedliche Therapeutinnen und Therapeuten übernommen wird, sind von beiden Therapeutinnen und Therapeuten jeweils ein PTV 2 auszufüllen und dem PTV 1 der Patientin oder des Patienten beizufügen. Die Höhe des Kontingents richtet sich nach dem überwiegend eingesetzten Setting und wird entsprechend der Regel eine Stunde in der Einzeltherapie entspricht einer Doppelstunde in der Gruppentherapie auf die beiden Therapeutinnen und Therapeuten verteilt. 1 Das Kontingent ist damit nicht höher als bei der Beantragung durch eine Therapeutin oder einen Therapeuten, nur bei den probatorischen Sitzungen ist eine Verdoppelung der Stundenzahl möglich. Änderungen im Laufe der Behandlung sind der Krankenkasse gemeinsam anzuzeigen bzw. zu beantragen. 1
1 vgl. § 11 Absatz 9 PsychTh-V
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service