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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 17.6. RS 1999/01
Ziff. 17.6. RS 1999/01, Zuzahlung bei stationärer Rehabilitation
(1) . . . [Die Zuzahlung bei stationären Rehabilitationsleistungen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 10 EUR kalendertäglich (§ 61 Satz 2 SGB V)]. Bei der Berechnung der Zuzahlung sind der An- und Abreisetag als je ein Kalendertag zu rechnen.
(2) . . .
(3) Bei stationärer Anschlussrehabilitation ist die Zuzahlung längstens für [28] Behandlungstage im Kalenderjahr zu leisten.
(4) Die "Indikationen für die Erhebung der verminderten Zuzahlung gemäß § 40 Absatz 7 SGB V . . ." gelten . . .
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