Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. VI.2.4. RS 2015/07
Ziff. VI.2.4. RS 2015/07, Stornierung von Meldungen
Meldungen sind in folgenden Fällen zu stornieren:
- a) Angabe des falschen Versicherungsbeginns,
- b) Angabe des falschen Versicherungsendes,
- c) Angabe des falschen Rechtskreises,
- d) Angabe der falschen Empfänger-Betriebsnummer,
- e) Angabe der falschen Krankenkassen-Betriebsnummer,
- f) Angabe des falschen Beendigungsgrundes,
- g) Fehlversicherung.
Aktionen
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.