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Richtlinien

HilfsM-RL – Hilfsmittel-Richtlinie

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie/HilfsM-RL)
Sozialversicherungsrecht
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HilfsM-RL – Hilfsmittel-Richtlinie



§ 18 HilfsM-RL, Apparative Hilfsmittel bei Funktionsstörungen des Ohres

Hörhilfen im Sinne des Abschnitts C dieser Richtlinie sind

  • -Hörgeräte (Luftleitungsgeräte und Knochenleitungsgeräte) und Zubehör,
  • -Tinnitusgeräte (dazu zählen auch kombinierte Tinnitusgeräte/Hörgeräte, sog. Tinnitusinstrumente) und
  • -Übertragungsanlagen.

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