Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 7 Ca-RL
§ 7 Ca-RL, Umfang und Dauer der Leistungen
(1) 1 Onkologische Nachsorgeleistungen umfassen gezielte diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die geeignet sind, zur Stabilisierung oder Besserung des Gesundheitszustandes beizutragen und insbesondere Funktionsstörungen zu beseitigen oder auszugleichen. 2 Sie können auch als Anschlussrehabilitationen (AHB) durchgeführt werden.
(2) Die Unterbringung einer Begleitperson im Rahmen der Durchführung von onkologischen Nachsorgeleistungen zulasten der Rentenversicherung kann aus medizinischen Gründen erfolgen.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service