Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.3.3. MDK-RL
Ziff. 3.3.3. MDK-RL, Dialysebehandlung
(1) Die Krankenkasse kann eine Stellungnahme des MDK dazu einholen, welche Form der ambulanten Dialysebehandlung unter Berücksichtigung des Einzelfalles notwendig und wirtschaftlich ist. Als Entscheidungskriterien sind
- - der medizinische Schweregrad des Nierenversagens sowie
- - das regionale Versorgungsangebot der für den Fall erforderlichen Einrichtungen
(2) Es werden insbesondere folgende ambulante Dialyseverfahren unterschieden:
- - Heimdialyse
- o Hämodialyse
- o Kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse (CAPD)
- - Behandlung in Dialyseeinrichtungen
- o Trainingsdialyse
- o Limited-Care-Dialyse
- o Praxisdialyse
- o Zentrumsdialyse
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