Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.5. MDK-RL
Ziff. 5.5. MDK-RL, Beratung auf Wunsch des Versicherten
Auf Wunsch des Versicherten vermittelt die Krankenkasse ein Beratungsgespräch beim MDK. Die Krankenkasse sollte diese Möglichkeit nutzen und dem Versicherten ein solches Beratungsgespräch insbesondere dann anbieten, wenn er
- - Fragen zur Qualität seiner medizinischen Versorgung äußert,
- - Beratungsbedarf vor schwierigen Eingriffen oder zum Therapiekonzept/-verlauf besteht.
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