Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.I.4.c. RS 1988/02
Ziff. A.I.4.c. RS 1988/02, Behinderte [Menschen] in geschützten Einrichtungen
Die . . . Krankenversicherungspflicht der [behinderten Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in Blindenwerkstätten im Sinne des § 226 SGB IX oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX tätig sind], wird nach § 5 Absatz 1 Nummer 7 SGB V, die . . . Krankenversicherungspflicht der [behinderten Menschen], die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen in gewisser Regelmäßigkeit eine Leistung erbringen, die 1/5 der Leistung eines voll erwerbsfähigen Beschäftigten in gleichartiger Beschäftigung entspricht, nach § 5 Absatz 1 Nummer 8 SGB V übernommen. . .
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