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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. D.IV.3.e. RS 1988/02
Ziff. D.IV.3.e. RS 1988/02, Umfang der Haftung
Absatz 4 des § 28e SGB IV beschreibt den Umfang der Haftung. Danach umfasst die Haftung die gesamten Beitragsansprüche. Hierzu gehören neben den Beiträgen auch die Säumniszuschläge und Stundungszinsen.
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