Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 5.3. RS 2023/05
Ziff. 5.3. RS 2023/05, Abgrenzung zu den Sondersystemen der sozialen Sicherheit für internationale Organisationen in Deutschland und zum Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften
Sämtliche Abgrenzungsfragen zwischen der freiwilligen Krankenversicheng und Sondersystemen der sozialen Sicherheit für internationale Organisationen in Deutschland sowie Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften werden in den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes "Auffang-Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V" [RS 2023/04] in der jeweils aktuellen Fassung in den Abschnitten A.2.4.4.4 und A. 2.4.4.5 erläutert.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service