Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 10 SGB IX Ziff. 3. RS 2001/02
§ 10 SGB IX Ziff. 3. RS 2001/02, Hinzuziehung der Rehabilitationsträger beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Werden die Rehabilitationsträger durch den Arbeitgeber in das Betriebliche Eingliederungsmanagement eingebunden, wirken sie darauf hin, dass Leistungen zur Teilhabe frühzeitig und umfassend beantragt werden.
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